Keine Deckung durch UVG/KVGDas Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und das Bundesgesetzt über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) decken bei Unfällen weder den Aufenthalt in der Privatabteilung noch komplementärmedizinische Leistungen, die durch Therapeuten erbracht werden, noch die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.
Hinfallen gehört dazu.
Die beste Versorgung auch.Die obligatorische Unfallversicherung hat Lücken, darum: Previsia Extra.
Previsia Extra: Die Unfallversicherung, die an alles denkt
Mit der Previsia Extra sorgen Sie für die beste Behandlung und Pflege nach einem Unfall, fördern Ihre Genesung, schützen Ihr Vermögen und erhalten Kapital bei einem Spitalaufenthalt.
Zugang zur besten BehandlungSpitalaufenthalte in der Privatabteilung in der Schweiz und weltweit
Unterstützung bei der GenesungHaushaltshilfe, Krankenpflege zu Hause, Bade- und Erholungskuren
Finanzieller Schutz nach MassKapitalauszahlung im Todesfall und bei Invalidität
Kapital bei SpitalaufenthaltSie erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung bis zu CHF 3’000
Zugang zu besserer medizinischer Versorgung
- Spitalaufenthalt in der Privatabteilung in der Schweiz und weltweit
- unbeschränkte Übernahme der Transport-und Rückführungskosten
- Übernahme der Kosten für Suche und Rettung bis CHF 60’000
- Übernahme der Kosten für plastische Chirurgie bis CHF 60’000
- Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen
- Verlängerung des Auslandaufenthalts für die ganze Familie
Unterstützung beim Genesungsprozess
- Erstbeschaffung von Prothesen, orthopädischen Hilfsmitteln und Hörgeräten
- durch anerkannte Therapeuten erbrachte komplementär- medizinische Leistungen
- Haushaltshilfe, Haus- pflege, Badekuren und Reha-Aufenthalte
Zusätzliche Leistungen für Familien:
- Aufsicht der Kinder, deren Begleitung im Spital und Betreuung zu Hause
- schulische Unterstützung und Nachhilfestunden
Finanzieller Schutz nach Mass
- Rückerstattung von Sachschäden bis maximal CHF 6’000
- Kapital im Todesfall bis CHF 50’000
- Invaliditätskapital bis CHF 100’000 (progressiv bis 350%)
- Erwerbsausfall bis CHF 60 pro Tag
- Tagespauschale bei Spitalaufenthalt
Kapital bei Spitalaufenthalt
Bei Spitalaufenthalt (ab 24 Stunden). Kapital nach Wahl
(Wird höchstens einmal pro Jahr und einmal pro versichertem Ereignis ausbezahlt.)
Bei Spitalaufenthalt (ab 24 Stunden). Kapital nach Wahl
(Wird höchstens einmal pro Jahr und einmal pro versichertem Ereignis ausbezahlt.)
- Erwachsene: CHF 1’000, CHF 2’000 oder CHF 3’000
- Kinder: CHF 1’000
Gut zu wissen
Notfälle im AuslandBei Notfällen im Ausland, Rückführung oder Suche und Rettung in einem EU- oder EFTA-Land wird die Tarifdifferenz weder durch das UVG noch durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Diese Leistung bieten nur wenige Versicherer an.
Gut zu wissenArbeitsunterbruch
Bei einem Arbeitsunterbruch von mehr als 31 Tagen wird der Lohn normalerweise gekürzt. Eine Taggeldversicherung kann diese Einkommensdifferenz ausgleichen.
Wählen Sie die für Ihre Alterskategorie optimale Previsia-Extra- Variante ausDie gebräuchlichsten Varianten der Previsia Extra stellen wir Ihnen unten kurz vor. Sämtliche Varianten finden Sie unter assura.ch/previsia
CHF 20’000
TodesfallCHF 100’000
Progressives InvaliditätskapitalCHF 30 pro Tag
SpitalpauschaleCHF 10 bis CHF 60 pro Tag
TaggeldKapital bei Spitalaufenthalt von mehr als 24 StundenDas Kapital wird höchstens einmal pro Kalenderjahr und einmal pro versichertem Ereignis ausgezahlt.
Erwachsene
1’000 CHFpro Jahr und pro Ereignis
2’000 CHFpro Jahr und pro Ereignis
3’000 CHFpro Jahr und pro Ereignis
Kinder
1’000 CHFpro Jahr und pro Ereignis
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